Corona-Vorgaben im SANDKORN: Das müssen Sie beachten
Mit der neuen Corona-Verordnung fallen in Baden-Württemberg ab Sonntag, 3. April 2022, weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr gibt.
Im Theaterhaus gilt laut der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg nun keine Maskenpflicht mehr. Auch einen negativen Schnelltest müssen Sie nicht mehr vorweisen. Die Kapazitätsgrenzen wurden aufgehoben. Angesichts der Infektionslage empfehlen wir Ihnen das freiwillige Tragen einer FFP2-Schutzmaske im Theaterhaus. Darüber hinaus freuen wir uns, wenn Sie vor Ihrem Theaterbesuch zur Sicherheit einen freiwilligen Schnelltest durchführen.
Falls Sie typische Coronavirus-Symptome zeigen (Fieber, Husten, Halsschmerzen) und sich krank fühlen, bleiben Sie bitte weiterhin zu Hause.
Wir tun unser Bestes, um Ihnen einen sicheren Aufenthalt zu ermöglichen:
- Die Räume sind ständig mit Frischluft belüftet.
- Im Theaterhaus steht ausreichend Desinfektionsmittel für die Hände zur Verfügung.
- Wege und Abstände sind gekennzeichnet.
- Die Toiletten werden regelmäßig gereinigt, Oberflächen desinfiziert, Handtücher und Seife nachgefüllt.
- Wir empfehlen Ihnen das freiwillige Tragen einer FFP2-Maske.
Das aktuelle Hygienekonzept des SANDKORN kann im Theaterhaus eingesehen werden.
Weiterführende Links:
- Teststellen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe
- Info-Portal der Stadt Karlsruhe
- Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg