Hausordnung des Theaters DAS SANDKORN
Die Hausordnung bestimmt die Rechte und Pflichten von Besucher*innen während ihres Aufenthalts im Theaterhaus, Kaiserallee 11. Der Veranstalter hat für die Einhaltung der Pflichten gegenüber den Gästen zu sorgen. Der Aufenthalt in den Theatersälen ist nur mit gültiger Eintrittskarte und Gästen des Veranstalters gestattet. Nach Ende der Veranstaltung verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
- Innerhalb des Theaterhauses hat sich jede/r so zu verhalten, dass kein/e andere/r geschädigt, gefährdet oder –mehr als nach den Umständen unvermeidbar– behindert oder belästigt wird. Vorgeschriebene Fluchtwege müssen freigehalten werden.
- Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung stehen, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und haben das Theaterhaus zu verlassen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher*innen auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
- Der Theatersaal wird in der Regel 20 Minuten vor Beginn der Vorstellung geöffnet. Die Abendkasse und das Foyer sind eine Stunde vor Beginn geöffnet. Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher*innen mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler*innen und die anderen Besucher*innen nicht mehr in den Zuschauerraum eingelassen werden. Ein Einlass ist erst in der Pause möglich.
- Der Verzehr von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken ist im Theater nicht gestattet.
- Das Mitbringen von Haustieren ist untersagt.
- Das Betreten von Bühnen- und Technikräumen und Künstlergarderoben sowie von Thekenbereich ist nicht gestattet und ausschließlich dem Fachpersonal vorbehalten.
- Bei Stromausfall, Feuer etc. ist den Anweisungen des Personals zu folgen und Ruhe zu bewahren. Wir tun alles, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten! Das Rauchen, Zünden von Feuerzeugen und Feuerwerkskörpern, Wunderkerzen oder anderen feuergefährlichen Dingen sowie der Umgang mit offenem Feuer ist im Theaterhaus generell untersagt. Die Notausgänge und Fluchtwege sind gekennzeichnet und auch bei Stromausfall beleuchtet.
- Bild- und Tonaufnahmen während der Bühnenveranstaltung sind aus urheber- und leistungsrechtlichen Gründen nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Erlaubnis der Künstler*innen.
- Recht am eigenen Bild: Werden durch Mitarbeiter*innen oder beauftragte Unternehmen Fotografien, Film- oder Videoaufnahmen im Theaterhaus zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert werden. Alle Personen, die sich im Theaterhaus aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die mögliche Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen hingewiesen. Durch das Betreten willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung als auch zu Werbezwecken verwendet werden können.
- Mobiltelefone sind während der Aufführung auszuschalten.
- Interessent*innen kann der Zutritt verweigert werden, wenn sie die Vorstellung stören oder andere Besucher*innen belästigen oder Anlass zur Befürchtung besteht. Der Zutritt kann ferner verweigert werden, wenn in früheren Vorstellungen die Benutzungsbedingungen nicht eingehalten wurden. Darüber hinaus kann das Theater ein Hausverbot aussprechen.
Karlsruhe, im September 2020
Die Geschäftsleitung
(Erik Rastetter, Daniela Kreiner)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
DAS SANDKORN – Theater & Mehr gGmbH
- 1 Geltungsbereich
1.1 Die Benutzungsbedingungen regeln Rechtsbeziehungen zwischen dem SANDKORN gGmbH (im folgenden „Theater“) und den Einzelkunden, Wiederverkäufern, Firmen- und Gruppenkunden (im folgenden „Kunden“). Für Rechtsgeschäfte zwischen Theater und Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
1.2 Wiederverkäufer verpflichten sich, die nachfolgenden Benutzungsbedingungen jedem Abnehmer beim Kartenerwerb bekannt zu geben.
- 2 Vertragsschluss / Kartenerwerb / Versand
2.1 Der Eintrittskartenverkauf zwischen dem Theater und dem Besucher kommt durch die Bestellung des Kunden und ihre Annahme durch das Theater zustande. Eintrittskarten können an der Theaterkasse, angeschlossenen Vorverkaufsstellen sowie schriftlich, telefonisch oder online erworben werden. Erfolgt die Bestellung schriftlich, telefonisch oder online, kann der Kunde eine Buchungsnummer erhalten, die ihm mündlich, fernmündlich oder schriftlich mitgeteilt wird.
2.2 Der Kunde erwirbt die Eintrittskarten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Sofern vom Kunden Eintrittskarten weiter veräußert werden, ist eine Vertretung des Theaters ausgeschlossen.
2.3 Sofern dem Kunden eine Option für den Erwerb von Tickets eingeräumt wurde, verfällt diese ersatzlos, wenn sie innerhalb der vereinbarten Frist vom Kunden nicht wahrgenommen wird.
2.4 Hinterlegte Tickets sind unter Angabe des Namens oder der Buchungsnummer bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn abzuholen.
2.5 Bei Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
2.6 Beim print@home Verfahren ist darauf zu achten, dass das Ticket nur einmal ausgedruckt wird und nicht vervielfältigt werden darf. Für den Fall, dass Kopien auftauchen, erhält nur der Besitzer, der als erstes am Einlass erscheint, Zutritt zur Veranstaltung. Bei Verlust und/oder Missbrauch des Tickets trägt das Theater keinerlei Verantwortung.
- 3 Fälligkeit und Zahlung / Eigentumsvorbehalt / Verzug
3.1 Der Kaufpreis wird mit der Bestätigung der Bestellung unter Vergabe einer individuellen Buchungsnummer zur Zahlung fällig. Zahlungen können, soweit nicht anders vereinbart, durch Überweisung, Barzahlung oder EC-Karte erfolgen. Beim Online-Kartenkauf ist die Zahlung nur per Kreditkarte möglich.
3.2 Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Theaters. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, ist der Kunde zur unverzüglichen Rücksendung der Eintrittskarten und zur Erstattung der durch die Rückbelastung entstandenen Kosten verpflichtet. Reservierte Karten, die nicht rechtzeitig bezahlt werden, werden nach Ablauf der Zahlungsfrist zum freien Verkauf freigegeben.
- 4 Beginn / Einlass
4.1 Das Theatersaal wird in der Regel 20 Minuten vor Beginn der Vorstellung geöffnet. Die Abendkasse und das Foyer ist eine Stunde vor Beginn geöffnet.
4.2 Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher nicht mehr in den Zuschauerraum eingelassen werden. Ein Einlass ist erst in der Pause möglich.
4.3 Ein Anspruch auf Pause besteht nicht.
- 5 Änderungen von Besetzungen / Vorstellungszeiten
5.1 Das Theater behält sich vor, aus zwingenden Gründen die angekündigte Besetzung der Rollen sowie die Vorstellungszeiten kurzfristig zu ändern.
- 6 Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten / Kartenverlust
6.1 Eine Rückgabe von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ein Umtausch ist innerhalb des gebuchten Stückes bis 3 Tage vor dem Veranstaltungstermin möglich. Es kann eine Umtauschgebühr erhoben werden.
6.2 Bei Vorstellungsausfall bietet das Theater dem Kunden den Umtausch gegen ein gleichwertiges Ticket für eine andere Vorstellung seiner Wahl innerhalb der gleichen Veranstaltungsserie an, oder erstattet den Kaufpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte. Weitergehende Ansprüche des Kunden (z. B. Anfahrts-/Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen.
6.3 Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur erstattet, wenn noch nicht die Hälfte der Vorstellung abgelaufen war. Ein Erstattungsanspruch ist spätestens innerhalb von fünf Tagen dem Theater schriftlich mitzuteilen.
6.4 Eine Erstattung des Kaufpreises bei Verlust von Eintrittskarten und Gutscheinen ist ausgeschlossen.
6.5 Etwaige Rückzahlung von Vorverkauf- oder sonstigen Gebühren obliegt dem jeweiligen Wiederverkäufer.
- 7 Ermäßigte Eintrittspreise
7.1 Ermäßigungen werden in Abhängigkeit von der jeweiligen Veranstaltungsserie durch das Theater gewährt. Die für die Vorstellung jeweils geltenden Rabatte sind im Ticketbüro des SANDKORN zu erfragen.
7.2 Das Theater verlangt bei allen ermäßigten Eintrittskarten vor Einlass den Nachweis der entsprechenden Berechtigung. Die Berechtigung muss am Vorstellungstag bestehen. Ermäßigungen müssen mit Lichtbildausweis beim Einlass nachgewiesen werden. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Differenz zum vollen Kartenpreis vor Einlass nachentrichtet werden. Anderenfalls kann der Einlass nicht gewährt werden.
- 8 Ton- Film- Foto- und Videoaufnahmen
8.1 Am Veranstaltungsort sind Ton-, Film- Foto- und Videoaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen untersagt.
8.2 Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Aufführung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.
8.3 Besucher des Theaters erklären mit dem Kauf der Eintrittskarte ihre Einwilligung dazu, dass das Theater im Rahmen der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen macht und dies ohne zeitliche und räumliche Beschränkung vervielfältigt und veröffentlicht. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.
- 9 Hausrecht / Hausordnung
9.1 Interessenten kann der Zutritt verweigert werden, wenn sie die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen oder Anlass zur Befürchtung besteht. Der Zutritt kann ferner verweigert werden, wenn Interessenten in früheren Vorstellungen die Benutzungsbedingungen nicht eingehalten haben. Darüber hinaus kann das Theater gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen.
9.2 Das Rauchen und der Verzehr von Speisen während der Aufführung ist untersagt.
9.3 Die Hinweise der Mitarbeiter des Theaters sowie des anwesenden Einlasskontrolldienstes sind zu beachten.
- 10 Fundsachen
11.1 Gegenstände aller Art, die im Bereich des Theaters gefunden werden, sind beim Theaterpersonal abzugeben.
11.2 Der Verlust von Gegenständen ist beim Theaterpersonal zu melden.
- 12 Haftung / Schadensersatz
12.1 Das Theater übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern das Theater, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
12.2 Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit das Theater, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.
12.3 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
- 13 Datenschutz
13.1 Das Theater ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern.
13.2 Bei Online-Bestellung werden alle vom Kunden eingegebenen Daten bei der Übertragung automatisch verschlüsselt (SSL) und vertraulich behandelt.
- 14 Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand / Salvatorische Klausel
14.1 Es gilt deutsches Recht.
14.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen Theater und Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Karlsruhe, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
14.3 Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.
Karlsruhe, im Januar 2020
Die Geschäftsleitung
(Erik Rastetter, Daniela Kreiner)
Tickets im Kartenbüro
|
Kaiserallee 11 |
|
|
Öffnungszeiten: Mo: 11:00 - 18:00 Uhr |
|
|
0721 / 83 152 970 |