Hausordnung des Theaters DAS SANDKORN

Die Hausordnung bestimmt die Rechte und Pflichten von Besucher*innen während ihres Aufenthalts im Theaterhaus, Kaiserallee 11. Der Veranstalter hat für die Einhaltung der Pflichten gegenüber den Gästen zu sorgen. Der Aufenthalt in den Theatersälen ist nur mit gültiger Eintrittskarte und Gästen des Veranstalters gestattet. Nach Ende der Veranstaltung verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

  • Innerhalb des Theaterhauses hat sich jede/r so zu verhalten, dass kein/e andere/r geschädigt, gefährdet oder –mehr als nach den Umständen unvermeidbar– behindert oder belästigt wird. Vorgeschriebene Fluchtwege müssen freigehalten werden.
  • Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung stehen, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und haben das Theaterhaus zu verlassen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher*innen auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
  • Der Theatersaal wird in der Regel 20 Minuten vor Beginn der Vorstellung geöffnet. Die Abendkasse und das Foyer sind eine Stunde vor Beginn geöffnet. Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher*innen mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler*innen und die anderen Besucher*innen nicht mehr in den Zuschauerraum eingelassen werden. Ein Einlass ist erst in der Pause möglich.
  • Der Verzehr von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken ist im Theater nicht gestattet.
  • Das Mitbringen von Haustieren ist untersagt.
  • Das Betreten von Bühnen- und Technikräumen und Künstlergarderoben sowie von Thekenbereich ist nicht gestattet und ausschließlich dem Fachpersonal vorbehalten.
  • Bei Stromausfall, Feuer etc. ist den Anweisungen des Personals zu folgen und Ruhe zu bewahren. Wir tun alles, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten! Das Rauchen, Zünden von Feuerzeugen und Feuerwerkskörpern, Wunderkerzen oder anderen feuergefährlichen Dingen sowie der Umgang mit offenem Feuer ist im Theaterhaus generell untersagt. Die Notausgänge und Fluchtwege sind gekennzeichnet und auch bei Stromausfall beleuchtet.
  • Bild- und Tonaufnahmen während der Bühnenveranstaltung sind aus urheber- und leistungsrechtlichen Gründen nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Erlaubnis der Künstler*innen.
  • Recht am eigenen Bild: Werden durch Mitarbeiter*innen oder beauftragte Unternehmen Fotografien, Film- oder Videoaufnahmen im Theaterhaus zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert werden. Alle Personen, die sich im Theaterhaus aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die mögliche Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen hingewiesen. Durch das Betreten willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung als auch zu Werbezwecken verwendet werden können.
  • Mobiltelefone sind während der Aufführung auszuschalten.
  • Interessent*innen kann der Zutritt verweigert werden, wenn sie die Vorstellung stören oder andere Besucher*innen belästigen oder Anlass zur Befürchtung besteht. Der Zutritt kann ferner verweigert werden, wenn in früheren Vorstellungen die Benutzungsbedingungen nicht eingehalten wurden. Darüber hinaus kann das Theater ein Hausverbot aussprechen.
  • Aufgrund der Corona-Pandemie gelten gesonderte Regeln, die in einem Hygienekonzept zusammengefasst sind. Das Konzept kann nach Aufforderung vorgelegt werden. Die Kurzfassung ist hier einzusehen: Covid19-Maßnahmen. Alle Besucher*innen haben diesen Regeln Folge zu leisten.

 

Karlsruhe, im September 2020

Die Geschäftsleitung

(Erik Rastetter, Daniela Kreiner)