Corona-Vorgaben im SANDKORN: Das müssen Sie beachten
Corona-Vorgaben im SANDKORN: Das müssen Sie beachten
Mit der neuen Corona-Verordnung fallen in Baden-Württemberg ab Sonntag, 3. April 2022, weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr gibt.
Im Theaterhaus gilt laut der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg nun keine Maskenpflicht mehr. Auch einen negativen Schnelltest müssen Sie nicht mehr vorweisen. Die Kapazitätsgrenzen wurden aufgehoben. Angesichts der Infektionslage empfehlen wir Ihnen das freiwillige Tragen einer FFP2-Schutzmaske im Theaterhaus. Darüber hinaus freuen wir uns, wenn Sie vor Ihrem Theaterbesuch zur Sicherheit einen freiwilligen Schnelltest durchführen.